Atemschutz
Schutz für Mund und Nase - mit unserer Mund- Nasenbedeckung!
Die Anwendung von Mund- und Nasenbedeckungen gilt als wichtige und effektive Maßnahme zum Schutz gegen das Coronavirus.Laut Thüringer Bußgeldkatalog Coronavirus vom 12. Mai 2020 § 6 Abs. 1 oder 2 wird jede Person mit 50 EUR geahndet wenn keine Verwendung oder keine dem § 6 Abs. 4 S. 1 entsprechende Verwendung einer Mund-Nasen-Bedeckung vorliegt.
Deshalb haben wir uns als Polstermöbelhersteller diesem Thema gewidmet.denn wir fertigen und verkaufen auch Mund- und Nasenbedeckungen um einen wichtigen Beitrag wegen der großen Nachfrage dieser Artikel zu leisten.

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